Gerichtsentscheidungen: Neues zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Mehrere Gerichte haben sich aktuell mit Themen rund um die Entziehung der Fahrerlaubnis beschäftigt.
Regelmäßige Einnahme von Cannabis
So hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden: Die regelmäßige Einnahme von Cannabis hat nach der Rechtslage vor dem 1.4.24, also vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Regelfall die Fahreignung ausgeschlossen. Eine Rückwirkung der für den Fahrerlaubnisinhaber günstigeren Neuregelung auf sog. Altfälle hat der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht vorgesehen. Sie ist im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der bisherigen Regelung auch nicht verfassungsrechtlich geboten.
Wann ist ein medizinisch-pyschologisches Gutachten beizubringen?
Der BayVGH hat ebenfalls entschieden: Die Fahrerlaubnisbehörde muss anordnen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen muss, wenn er ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt hat. Dies gilt nicht nur für eine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug, sondern auch für eine Fahrt mit einem nicht motorisierten Fahrzeug, also auch bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad und auch für ein Pedelec, weil dieses einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt ist.
Eignungsmangel bei Schlafapnoe?
In einem weiteren Fall des BayVGH ging es um ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom. Das ist eine schlafbezogene Atemstörung, bei der es während des Schlafs wiederholt zur Verringerung oder dem kompletten Aussetzen der Atmung durch eine Verengung des Rachenraums kommt. Hat ein solches Syndrom auch ohne Behandlung keine starke Tagesmüdigkeit zur Folge, begründet dies keinen Eignungsmangel als Fahrzeugführer und kann keine Kontrollauflage rechtfertigen.
Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille
Schließlich hat der BayVGH noch festgestellt: Es entspricht gesicherten Erkenntnissen der Alkoholforschung, dass Betroffene mit Blutalkoholkonzentrationen ab 1,6 Promille über deutlich abweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Trinkfestigkeit verfügen. Neben stationären Therapien kommen auch ambulante Maßnahmen von 24 Wochen, ganztägige ambulante Maßnahmen in Tageskliniken an Werktagen über einen Zeitraum von acht bis sechzehn Wochen und stationär-ambulante Kombinationstherapien als Entzugsbehandlung in Betracht, nicht aber die stationäre Entgiftung und Nachsorgekontakte, die sporadisch stattfinden und der Rückfallprophylaxe dienen.
Folgen einer Diabetes-Erkrankung
Das Verwaltungsgericht (VG) München hat entschieden: Ergeben sich Zweifel an der Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers aus einer feststehenden insulinbehandelten Diabetes-Erkrankung mit einer reduzierten Hypoglykämiewahrnehmung und überdies aus einer Polyneuropathie mit einer leichtgradigen Gangunsicherheit und einer eingeschränkten linken Fußhebung, kann die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
(„Cannabis“: BayVGH, Urteil vom 31.10.2024, 11 ZB 24.1246; „MPU“: BayVGH, Beschluss vom 17.10.2024, 11 CS 24.1484; „Schlafapnoe“: BayVGH, Beschluss vom 29.10.2024, 11 CS 24.1155; „Promille“: BayVGH, Beschluss vom 15.7.2024, 11 ZB 24.505; „Diabetes“: VG München, Beschluss vom 23.10.2024, M 19 S 23.3777)
Wibke Dalhaus
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
in der Kanzlei ASH Rechtsanwälte Steuerberater, Lübbecke